Was ist einekurzfristige Beschäftigung?
Eine kurzfristige Beschäftigungdarf im Laufe eines Kalenderjahresnicht mehr als drei Monate oder 70 Arbeitstagedauern. Der Job ist also nicht dauerhaft oder regelmäßig, sondern nur gelegentlich. Die Höhe des Verdienstes spielt dabei keine Rolle.
Sind mehrerekurzfristige Beschäftigungengleichzeitig möglich?
Grundsätzlich ist es möglich, mehrerekurzfristige Beschäftigungenzu haben. Dabei gilt aber: Alle Zeiten werden zusammengerechnet. Ein Minijobber oder eine Minijobberin darf mit allenkurzfristigen Beschäftigungenin einem Kalenderjahr nicht über die drei Monateoder 70 Arbeitstage kommen.
Weitere Informationen zu mehreren Minijobs
Hinweis
Zu Beginn der Beschäftigung ist es Aufgabe des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin, eine sogenannteversicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung vorzunehmen. Das heißt, er oder sie beurteilt: Ist es wirklich ein Minijob? Und wenn ja, einekurzfristige Beschäftigungoder einMinijob mit Verdienstgrenze? Grundlage dafür sind die Geringfügigkeits-Richtlinien.
Geringfügigkeits-Richtlinien herunterladen
Kurzfristige Beschäftigungoder berufsmäßige Beschäftigung?
Kurzfristige Beschäftigungensind zeitlich befristet und können daher nicht die Haupteinnahmequelle einer Person sein, mit der sie sich den Lebensunterhalt sichert. Das wäre sonst eineberufsmäßige Beschäftigung. Typische Beispiele fürkurzfristige Beschäftigungensind Aushilfen bei Produktionshochs in der Industrie oder in der Landwirtschaft – zum Beispiel Erntehelferinnen und Erntehelfer.
Bei kurzfristigen Beschäftigungen gibt es zwar generell keine Verdienstbeschränkung. Doch wenn der Minijobber über 538 Euro monatlich kommt, muss der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin prüfen, ob die Beschäftigung berufsmäßig ist. Denn dann kann es keine kurzfristige Beschäftigung sein.
Die kurzfristige Beschäftigung ist automatischnicht berufsmäßig, wenn der Minijobber oder die Minijobberin
- eine Hauptbeschäftigung hat,
- einer selbstständigen Tätigkeit nachgeht,
- gerade ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr macht,
- sich im Bundesfreiwilligendienst befindet oder
- Vorruhestandsgeld bezieht.
Berufsmäßigkeit durch Erwerbsverhalten oder Personenstatus
Auch am Erwerbsverhalten oder am Personenstatus lässt sich erkennen, ob jemand berufsmäßig beschäftigt ist.
- Erwerbsverhalten:
Hat der oder die Beschäftigte im laufenden Kalenderjahr bereits in Vorbeschäftigungen mehr als 538 Euro monatlich verdient, müssen diese Beschäftigungszeiten berücksichtigt werden. Kommt die Person zusammen mit ihrer aktuellen Beschäftigung insgesamt über drei Monate oder 70 Arbeitstage, handelt es sich bei der aktuellen Beschäftigung nicht mehr um eine kurzfristige Beschäftigung. Dann ist es eine berufsmäßige Beschäftigung. - Personenstatus:
Manche Personengruppen sind durch ihren Status automatisch berufsmäßig beschäftigt – zum Beispiel Beschäftigungslose, die arbeitsuchend gemeldet sind. Damit ist einekurzfristige Beschäftigungmit einem Verdienst über538Euro ausgeschlossen.
Sie brauchen noch mehr Infos? Mit unserer Entscheidungshilfe zur Prüfung der Berufsmäßigkeitkönnen Sie den Status einer oder eines Beschäftigen ermitteln.
Kein Minijob bei Berufsmäßigkeit
Verdient eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer mehr als 538 Euro im Monat und ist die Beschäftigung berufsmäßig, dann liegt kein Minijob vor. Egal, wie kurz die Beschäftigung dauert. In so einem Fall ist die Beschäftigung sozialversicherungspflichtigund muss bei der zuständigen Krankenkasse gemeldet werden.
Checkliste zurkurzfristigen Beschäftigung
Wie können Sie sicher sein, dass es sich um einekurzfristige Beschäftigunghandelt? Nur, wenn Sieallefolgenden Punkte mit"Ja"beantworten können, liegt eine kurzfristige Beschäftigung vor.
Verdienst nicht mehr als 538 Euro im Monat
Keine Berufsmäßigkeit bei Verdienst über 538 Euro im Monat
Wenn die oder der Beschäftigte mehr als 538 Euro im Monat verdient, ist die Berufsmäßigkeit zu prüfen. Nur wenn keine Berufsmäßigkeit vorliegt, ist ein kurzfristiger Minijob möglich.
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Kurzfristig Beschäftigteanmelden
Egal ob im Privathaushalt oder im gewerblichen Betrieb – Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihre kurzfristig Beschäftigten bei der Minijob-Zentrale zu melden.
Die Anmeldung ist einfacher, als Sie denken!
Abgaben und Steuern bei derkurzfristigen Beschäftigung
Die Abgaben beikurzfristigen Beschäftigungenzahlt der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin. Diekurzfristig Beschäftigtenselbst zahlen keine Beiträge.
Kurzfristige Beschäftigung im Gewerbe: Was zahlt der Arbeitgeber?
Beikurzfristigen Beschäftigungenim Gewerbefallenfolgende Abgaben für die Arbeitgeber an die Minijob-Zentrale an:
- Umlagen zum Ausgleich der Aufwendungen bei Krankheit
- Umlagen zum Ausgleich bei Schwangerschaft bzw. Mutterschaft
- eine Umlage für den Fall einer Insolvenz
DieSteuernwerden von der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber direkt ans Finanzamt abgeführt.Kurzfristige Beschäftigungenkönnen auf zwei Arten versteuert werden: mit einer pauschalen Lohnsteuer von 25 Prozent oder nach der individuellen Lohnsteuerklasse der Minijobberin oder des Minijobbers.
Die Unfallversicherungsbeiträge zahlt der Arbeitgeber direkt an den zuständigen Unfallversicherungsträger.
Mehr zu Abgaben und Steuern bei gewerblichen Minijobs
Kurzfristige Beschäftigungim Haushalt: Was zahlt der Arbeitgeber?
Beikurzfristigen Beschäftigungen im Privathaushaltfällt dieUmlage für den Fall einer Insolvenz weg. Private Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zahlen stattdessen den Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung direkt an die Minijob-Zentrale. Folgende Abgaben gelten also bei Haushalts-Minijobs:
- Umlagen zum Ausgleich der Aufwendungen bei Krankheit
- Umlagen zum Ausgleich bei Schwangerschaft bzw. Mutterschaft
- Beitrag zur Unfallversicherung
Mehr zu Abgaben bei Minijobs im Privathaushalt
In SachenSteuerngilt dasselbe wie im Gewerbe: Auch im Haushalt können Sie entweder die Pauschalsteuer von 25 Prozent oder die individuelle Lohnsteuer der Minijobberin oder des Minijobbers ansetzen. Die Steuern führenSie aber direkt an das Finanzamt ab.
Arbeitgeber im Privathaushalt können übrigens die Ausgaben für den Minijob in ihrer eigenen Einkommensteuererklärung geltend machen und profitieren dann vonSteuervorteilen.
Rahmenvereinbarungen fürkurzfristige Beschäftigungen
Rahmenvereinbarungen können die Bedingungen einerkurzfristigen Beschäftigungregeln. Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin vereinbart mit der Aushilfe, dass diese innerhalb eines bestimmten Zeitraums gelegentlich für ihn oder sie arbeiten wird. Der Zeitraum ist dabei maximal ein Jahr, in dem die Aushilfe bis zu 70 Arbeitstage oder 90 Kalendertage arbeiten darf. Dann ist der Minijob einekurzfristige Beschäftigung.
Nach einer Pause von mindestens zwei Monaten können die beiden eine erneute Rahmenvereinbarung schließen.
Am einfachsten ist es, die Rahmenvereinbarungzum Jahresanfangzu schließen. Ist das nicht der Fall, müssen Zeiten eventueller Vorbeschäftigungen im gleichen Kalenderjahr berücksichtigt werden. Dabei dürfen die Arbeitseinsätze des Minijobbers oder der Minijobberin insgesamt maximal 70 Arbeitstage oder 90 Kalendertage betragen — sowohl im laufenden Kalenderjahr als auch für die Dauer der Rahmenvereinbarung.
Ein Unternehmen braucht Unterstützung im Verkauf. Es schließt mit einer Arbeitnehmerin eine Rahmenvereinbarung ab dem 1. Juli 2021 für längstens zwölf Monate mit Arbeitseinsätzen für maximal 70 Arbeitstage. Davon sind die ersten 30 Arbeitstage noch im 2. Halbjahr des ersten Kalenderjahres geplant, die weiteren 40 Arbeitstage fürs erste Halbjahr des nächsten Kalenderjahres. Die Arbeitnehmerin gibt an, im laufenden Kalenderjahr des Beschäftigungsbeginns bereits an 20 Arbeitstagen kurzfristig beschäftigt gewesen zu sein. Die Beschäftigung ab 1. Juli ist einekurzfristige Beschäftigung, weil sie: Beispiel: Rahmenvereinbarung im Gewerbebetrieb
Rahmenvereinbarung über mehrere Jahre
Für gewerbliche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ist esin Ausnahmefällenmöglich, eine Rahmenvereinbarung fürkurzfristige Beschäftigungüber mehrere Jahre zu schließen. Das gilt aber nur unter den folgenden Voraussetzungen:
- Sie haben für die einzelnen ArbeitseinsätzekeineAbrufbereitschaftvereinbart. Abrufbereitschaft heißt: Der Arbeitnehmer ist, während er nicht am Arbeitsplatz ist, für den Arbeitgeber erreichbar, um kurzfristig die Arbeit aufnehmen zu können.
- Die Einsätze erfolgenunvorhersehbarund zu unterschiedlichen Anlässen und verfolgen keinen erkennbaren Rhythmus.
- Die Arbeitseinsätze erfolgen an maximal 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr und
- Ihr Betrieb istnichtstrukturell auf den Einsatz solcher Arbeitskräfte ausgerichtet.
- Auftragsspitzen erledigen Sie grundsätzlich mit Ihremsozialversicherungspflichtigen Stammpersonal.
In der Regel erfüllen Rahmenvereinbarungen diese Bedingungen nicht.Kurzfristige Beschäftigungenmit einer Rahmenvereinbarung über mehrere Jahre sind also die absolute Ausnahme.